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Zwischenberichterstattung ohne Wirtschaftsprüfer und Aufsichtsrat - wie lange noch? (Sterl, SWK 19/2001, W 87)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2001/874ÖStZ 2001, 451 Heft 18 v. 15.9.2001

Weder BörseG noch HGB (oder andere Gesetze) sehen eine Prüfung des Zwischenberichtes durch einen Wirtschaftsprüfer zwingend vor. Auch eine Befassung des Aufsichtsrates mit dem Zwischenbericht ist nicht vorgeschrieben. Insbesondere im Hinblick auf die kürzlich auch in Österreich begonnene Corporate-Governance-Diskussion schlägt der Autor Maßnahmen des Gesetzgebers vor.

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