Weder BörseG noch HGB (oder andere Gesetze) sehen eine Prüfung des Zwischenberichtes durch einen Wirtschaftsprüfer zwingend vor. Auch eine Befassung des Aufsichtsrates mit dem Zwischenbericht ist nicht vorgeschrieben. Insbesondere im Hinblick auf die kürzlich auch in Österreich begonnene Corporate-Governance-Diskussion schlägt der Autor Maßnahmen des Gesetzgebers vor.
Prüfung