Bankermittlungen in Finanzstrafverfahren können nach den Bestimmungen der StPO (im Gerichtsverfahren) wie auch nach jenen des FinStrG (im verwaltungsbehördlichen Verfahren) stattfinden. Im Folgenden sollen beide Verfahren vergleichend dargestellt werden. Weiters wird die Frage der internationalen Rechtshilfe in diesem Zusammenhang behandelt und einige Sonderfragen werden erläutert.