Ab 1. 10. 2001 wird bekanntlich erstmals die neue Anspruchsverzinsung gem § 205 BAO für Nachzahlungen an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer 2000 wirksam (Zinssatz - siehe unten - 5,75 %). Das BMF hat dazu vor einigen Wochen einen Erlassentwurf zur Begutachtung vorgelegt, der in den nächsten Tagen fertiggestellt werden soll.