Dieser Artikel versucht genossenschaftsspezifische Fragen im Rahmen von Betriebsprüfungen bei Genossenschaften zu klären, da die Genossenschaften im Vergleich zu den Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, GmbHs) eine Art Sonderstellung im Steuerrecht haben. Die Abwicklung der laufenden Geschäfte (Ein- und Verkauf, Dienstleistungen) der Genossenschaft größtenteils mit den eigenen Mitgliedern (Genossenschafter vergleichbar mit Gesellschafter bzw Aktionär) wirft folglich eine Vielzahl von Problemen bei der Besteuerung von Genossenschaften auf.