Nach derzeitiger Rechtslage unterliegen 13. und 14. Monatsbezug von Beziehern nichtselbständiger Einkünfte (Arbeitnehmer) einer begünstigten Besteuerung iHv (linear) 6 %. Der VfGH hat die Verfassungskonformität dieser Begünstigung in einer vor kurzem ergangenen Entscheidung bestätigt. Der vorliegende Beitrag versucht eine kritische Würdigung dieser Rechtsprechung.