Bezieht eine in Österreich lebende Witwe (österr Staatsbürgerin) eines US-Soldaten eine US-Sozialversicherungspension, eine Rente aus dem „Survivor Benefits Plan“ des US-Verteidigungsministeriums und eine „Death Pension“ des US Department of Veterans Affairs, dann liegen im erstgenannten Fall in Österreich unter Progressionsvorbehalt steuerfreie Bezüge gem Art 18 Abs 1 lit b DBA-USA vor. Ob die beiden anderen Versorgungsleistungen, die offensichtlich nicht von Sozialversicherungsträgern, sondern von Regierungsdienststellen getragen werden, möglicherweise ebenfalls noch unter den Begriff „Zahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung“ fallen, müsste auf Seiten der USA beurteilt werden. Sollte dies vom IRS (Internal Revenue Service, 950 L'Enfant Plaza South, S.W., Washington DC 200024, USA oder eine andere Dienststelle des IRS) bestätigt werden, könnte auf österr Seite ebenfalls Steuerfreiheit gewährt werden.