Schließt ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger mit einer schweizerischen Kapitalgesellschaft einen freien Dienstvertrag, auf Grund dessen er kurzfristig in verschiedenen osteuropäischen Ländern gewerbliche oder freiberufliche Dienstleistungen für die schweizerische Gesellschaft erbringt, dann unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen der österr Besteuerung. Denn sowohl auf Grund des mit der Schweiz abgeschlossenen DBA als auch auf Grund der mit osteuropäischen Ländern abgeschlossenen Abkommen würde das Besteuerrecht von Österreich nur dann auf die DBA-Partnerstaaten übergehen, wenn die Leistungen dort in „Betriebstätten“ oder „festen Einrichtungen“ iSd jeweiligen Abkommensbestimmungen ausgeübt werden. (SWI 2001, 292)