Der Generalanwalt Jean Mischo hat am 8. 5. 2001 seine Schlussanträge in der Rechtssache C-143/99 gestellt. Im Verfahren geht es um die Frage, ob die österreichische Energieabgabenvergütung eine Beihilfe darstellt. Die Schlussanträge enthalten im Wesentlichen eine Auffassung, die sich mit dem österreichischen Standpunkt deckt. Der Autor gibt einige wichtige Inhalte dieses Schlussantrages wieder, die zu einem gewissen Optimismus Anlass geben könnten.