Die Autorin hält einleitend zu ihrer Artikelreihe fest: Der herkömmliche Inhalt von Genussrechten (§ 5 Abs 1 Z 2 KVG) und von Forderungen, die eine Beteiligung am Gewinn oder am Liquidationserlös gewähren (§ 5 Abs 1 Z 3 KVG) ist ein Anspruch auf Zahlung aus dem jeweiligen Gewinn und damit eine Risikobeteiligung an einem Unternehmen, dh mit der Kapitalgesellschaft wird ein Dauerschuldverhältnis eingegangen und die Kapitalgesellschaft erbringt wiederkehrende Leistungen. Letztere beide Tatsachen machen die Abgrenzung zum Darlehen schwierig. Angesichts der unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen bestehe ein Bedarf, die Elemente zu finden, die die Grenzen zwischen Darlehen und den darlehensähnlich gestalteten Beteiligungen markieren. Im ersten Teil ihrer Artikelserie befasst sie sich mit folgenden Themen: Topologische Überlegungen, Abgrenzung Darlehen-Genussrecht und beginnend mit der Abgrenzung Darlehen zu „gewinnbeteiligten Forderungen".