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Halb fertige Bauten und kein Ende: Neue Umsatzsteuerrichtlinien 2000 forcieren Masseforderungen! (Nusterer, ZIK 2/2001, 37)

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 2001/804ÖStZ 2001, 402 Heft 16 v. 15.8.2001

Im Konkurs des Bauunternehmens bildet die auf halb fertigen Bauten lastende Umsatzsteuer ein wesentliches Kriterium für die Entscheidung über den Fortbetrieb. Die bisherigen Ansätze, im Fall des Vertragseintrittes des Masseverwalters lediglich Konkursforderungen anzunehmen, wurden durch die UStR 2000 überholt.

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