Der Autor befasst sich in seiner Abhandlung mit einer steuerrechtlichen Darstellung betreffend die Verwertung von Namens- und Bildrechten durch unbeschränkt steuerpflichtige Künstler (Differenzierung zwischen Namens- und Bildrechten als Wirtschaftsgüter eines Gewerbebetriebes und eines Künstlerbetriebes), erörtert die Verwertung von Namens- und Bildrechten durch beschränkt steuerpflichtige Künstler und diskutiert die abkommensrechtliche Behandlung.