In SWK 29/2000 und 8/2001 wurde die ertragsteuerliche Behandlung von Anteilsrechten an Agrargemeinschaften iSd Stmk Agrargemeinschaftengesetzes beleuchtet. Es wurde dabei davon ausgegangen, dass diese Agrargemeinschaften nach der Praxis der steirischen Agrarbehörden grundsätzlich als Körperschaften öffentlichen Rechts zu behandeln sind. Judikatur, Literatur und Erlasswesen zeigen sowohl im Bereich des Abgabenrechtes als auch in anderen Rechtsbereichen ein differenziertes Bild der Rechtsqualität von Agrargemeinschaften. Der Autor untersucht diese Rechtsqualität aus körperschaftsteuerrechtlicher Sicht.