Die Besteuerung von Erträgen aus Privatstiftungen wurde durch das Budgetbegleitgesetz 2001 sowie das Kapitalmarktoffensive-Gesetz in einigen Punkten geändert. Von den gesetzlichen Änderungen ist insbesondere die steuerliche Behandlung von Gewinnen aus Beteiligungsveräußerungen von Privatstiftungen betroffen. Im Beitrag wird primär untersucht, welche Neuanschaffungen von „Ersatzbeteiligungen" iSd § 13 Abs 4 KStG durch die Privatstiftung eine Übertragung realisierter Reserven aus Beteiligungsverkäufen ermöglichen.