Der Autor analysiert insbesondere die Auswirkungen der vom VwGH mit Erkenntnis vom 27. 5. 1999, 98/15/0100, vorgegebenen einkunftsquellenbezogenen Betrachtung anhand einer kasuistischen Gesamtschau. Themenschwerpunkt sind der für Arbeitszimmer maßgebliche Mittelpunkt der Tätigkeit, die nahezu ausschließlich berufliche Nutzung und Notwendigkeit des Arbeitszimmers sowie umsatzsteuerliche Rechtsfolgen.