Bis jetzt wurde am Rechtsweg keinem Beschwerdeführer die Rückzahlung von entrichteter Getränkesteuer zugesprochen. Ein Gutachten des WIFO gibt Anhaltspunkte für einige jedoch nur wenige Konstellationen, die auf die mangelnde Überwälzung der Getränkesteuer schließen lassen. Der Autor befasst sich mit Inhalt und Folgen dieses WIFO-Gutachtens, der Wirkung von VfGH- und EuGH-Urteilen sowie den nationalen Bereicherungsgesetzen.