Der VfGH hat mit Erk 18.06.2001, B 1437/00, aus Anlass der Beschwerde eines Rechtsanwaltssubstituts bestätigt, dass die Einschränkung der steuerlichen Begünstigung für Sonderzahlungen gem § 67 Abs 1 EStG (Besteuerung bis zu einem Ausmaß von einem Sechstel der laufenden Bezüge mit nur 6 %) auf nichtselbständige Einkünfte verfassungskonform ist. Der nur auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogene § 67 Abs 1 EStG ist nach Ansicht des VfGH insofern sachlich gerechtfertigt, als ihm im Rahmen einer differenzierten Behandlung der Einkunftsarten bei einer Durchschnittsbetrachtung die Funktion eines Ausgleiches der für andere Einkunftsarten geltenden begünstigenden Regelungen und Dispositionsmöglichkeiten zugeschrieben werden kann.