Wird ein Dienstnehmer einer österr Kapitalgesellschaft für maximal 5 Jahre zu einer US-Tochtergesellschaft entsandt und wird er von seiner Gattin und dem minderjährigen Kind begleitet, wobei die beiden volljährigen Kinder in Österreich verbleiben und weiterhin das inländische Einfamilienhaus als Wohnsitz nutzen, dann liegt nach den Grundsätzen der Rz 7596 der EStRL 2000 noch kein Fall vor, der die Vermutung einer Ansässigkeitsverlegung von Österreich in die USA rechtfertigt. Dies trifft nur zu, wenn die Entsendung länger als 5 Jahre dauert und alle haushaltszugehörigen Kinder (gleichgültig ob sie minderjährig oder volljährig sind) in die USA übersiedeln.