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Umwandlung einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft in eine „Holding - 1929“ (EAS 1837 v 23. 4. 2001)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-LuxemburgÖStZ 2001/732ÖStZ 2001, 352 Heft 14 v. 15.7.2001

Wandelt sich eine in Luxemburg steuerpflichtige luxemburgische Tochtergesellschaft einer österr Kapitalgesellschaft durch Gesellschafterbeschluss in eine nach dem Gesetz vom 31. 7. 1929 in Luxemburg steuerfreie Holdinggesellschaft um und werden aus diesem Anlass die bisher unversteuerten stillen Reserven in Luxemburg einer Liquidationsbesteuerung unterworfen (so wie dies § 18 KStG für den Wechsel österreichischer steuerpflichtiger Kapitalgesellschaften in den Status der Steuerbefreiung vorsieht), dann kann dies in den Händen der österr Muttergesellschaft einen „Methodenwechsel“ (§ 10 Abs 3 KStG) für die steuerliche Behandlung der Gewinnausschüttungen und Beteiligungsveräußerungen zur Folge haben. Dies führt aber in ihren Händen nicht zu einer steuerlichen Erfassung eines fiktiven Veräußerungsgewinnes; dies allerdings unter der Voraussetzung, dass in Luxemburg tatsächlich keine Gesellschaftsauflösung unter gleichzeitiger Neugründung stattfindet und sonach die Kapitalgesellschaft als solche fortbesteht. (SWI 2001, 244)

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