Die abkommensrechtliche Behandlung von Gesellschafter-Dienstnehmern liechtensteinischer Kapitalgesellschaften hat in letzter Zeit zu einigen Zweifelsfragen geführt. Ein zur Klärung der Problematik eingeleitetes Konsultationsverfahren mit Liechtenstein wurde im April 2001 in der Weise abgeschlossen, dass die österreichischen Gesellschafter-Dienstnehmer in Österreich nicht steuerfrei sondern steuerpflichtig sind. Der Autor berichtet über die unterschiedliche rechtliche Beurteilung vor dem Konsultationsverfahren, dessen Ergebnis sowie über die zur Klarstellung der Rechtslage geplante Verordnung.