Die wichtigste Novelle seit In-Kraft-Treten des tschechischen Handelsgesetzbuches gilt seit 1. 1. 2001 und hat zahlreiche Änderungen gebracht. Die Absicht des Gesetzgebers waren eine Harmonisierung des tschechischen Handelsrechtes mit dem entsprechenden EU-Recht, die Beseitigung von Unklarheiten und die Schließung von Lücken. Die Autoren erörtern die allgemeinen Bestimmungen des HGB, die Neuerungen im Gesellschaftsrecht, die Voraussetzungen für die Bestellung eines Organmitglieds sowie das Vertragsrecht.