Die EU sieht bei einem „übermäßigen Defizit“ (3 % vom BIP) in den einzelnen Mitgliedsländern Strafzahlungen zwischen 0,2% und 0,5% des jeweiligen BIP vor. Das Verfahren, das noch nie angewendet wurde, ist lang und kennt einige Schlupflöcher.
Strafe
Die EU sieht bei einem „übermäßigen Defizit“ (3 % vom BIP) in den einzelnen Mitgliedsländern Strafzahlungen zwischen 0,2% und 0,5% des jeweiligen BIP vor. Das Verfahren, das noch nie angewendet wurde, ist lang und kennt einige Schlupflöcher.
Strafe