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Antragsfrist für den Antrag auf Sollbesteuerung gemäß § 17 Abs 2 UStG (Wieser, FJ 5/2001, 141)

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 2001/698ÖStZ 2001, 342 Heft 14 v. 15.7.2001

Das „aktuelle Thema“ diskutiert kritisch die Ansicht der Finanzverwaltung, wonach ein Antrag auf Sollbesteuerung grundsätzlich nur für die Zukunft, also nicht rückwirkend, gestellt werden könne und daher spätestens zum Termin der Abgabe (Erstellung) der ersten Voranmeldung für den Veranlagungszeitraum, ab dem er gelten soll, eingebracht werden müsse.

§ 17 UStG

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