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Verzugszinsen auf nachgezahlten Arbeitslohn (Knörzer, RdW 2001/342 5/2001, 314)

ArtikelrundschauAbzugssteuern (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) und KommunalsteuerÖStZ 2001/690ÖStZ 2001, 341 Heft 14 v. 15.7.2001

Nach Ansicht der Autorin stellen erst 2001 zufließende Verzugszinsen auf nachgezahlten Arbeitslohn für sich einen eigenen Steuertatbestand dar. Folglich seien sie im Zeitpunkt des Zuflusses zu erfassen und gem § 67 Abs 10 EStG dem laufenden Lohnsteuertarif zu unterwerfen.

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