Bei der APV-Methode der Unternehmensbewertung wird der Wert eines unverschuldeten Unternehmens errechnet und um die wertmäßigen Auswirkungen der Finanzierungsentscheidungen (insbesondere um den Steuervorteil der Fremdfinanzierung) korrigiert. Durch die international sehr beachtete gesetzliche Bestimmung über die Eigenkapitalzuwachsverzinsung in Österreich sei eine entsprechende Modifikation der APV-Methode nötig.