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Die Ausgliederung des ADV-Bereiches im Bundesrechenamt (Mathes, SWK 14/2001, T 65)

ArtikelrundschauAllgemeines -- national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikÖStZ 2001/659ÖStZ 2001, 339 Heft 14 v. 15.7.2001

Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage wird mit der Ausgliederung des ADV-Bereiches des Bundesrechenamtes einschließlich seiner Infrastruktur dieser in ein nach privatrechtlichen Grundsätzen geführtes Unternehmen überführt. Der Vorgang sei somit offensichtlich nicht als Privatisierung bezeichnet worden, obwohl er einer solchen ähnlich sei. Der Beitrag untersucht den Zweck der Ausgliederung aus dem Bundeshaushalt und geht der Frage nach, ob es sich um eine „Scheinprivatisierung“ oder bloß um eine „Flucht aus dem Budget" handelt.

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