Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage wird mit der Ausgliederung des ADV-Bereiches des Bundesrechenamtes einschließlich seiner Infrastruktur dieser in ein nach privatrechtlichen Grundsätzen geführtes Unternehmen überführt. Der Vorgang sei somit offensichtlich nicht als Privatisierung bezeichnet worden, obwohl er einer solchen ähnlich sei. Der Beitrag untersucht den Zweck der Ausgliederung aus dem Bundeshaushalt und geht der Frage nach, ob es sich um eine „Scheinprivatisierung“ oder bloß um eine „Flucht aus dem Budget" handelt.