Grünberger hat gegenüber dem mir bekannten Manuskript seiner Entgegnung "Rückstellungen sind Steuerstundungen" in ÖStZ 2001, 284 den Hinweis auf die Realverzinsung später gestrichen, sodass dadurch meine Kritik im letzten Absatz meiner Entgegnung in ÖStZ 2001, 283 zu seiner Entgegnung gegenstandslos wurde. Alle meine sonstigen Ausführungen, demnach auch für die Pensionsrückstellung, bleiben jedoch hievon unberührt.