Meinungsdifferenzen zwischen Wirtschaft und Finanzverwaltung über die Auslegung der Vorschriften über den Buchnachweis im UStG bestehen bereits seit dem In-Kraft-Treten des UStG 1972. Ab dem Beitritt Österreichs zur EU hat diese Diskussion eine zusätzliche gemeinschaftsrechtliche Komponente erhalten. Vor diesem Hintergrund versucht der Beitrag anhand der vorliegenden Judikatur des EuGH zur Zulässigkeit von nationalen Nachweisvorschriften auszuloten, ob die bisherige Interpretation des Buchnachweises durch Finanzverwaltung und VwGH vorrangigem Gemeinschaftsrecht entspricht.