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DBA mit Moldawien paraphiert

Die erste Seite aktuellÖStZ 2001/641ÖStZ 2001, 305 Heft 13 v. 1.7.2001

Am 1. 6. 2001 wurde in Wien der Entwurf eines DBA mit Moldawien paraphiert. Das DBA folgt im Wesentlichen dem OECD-MA. Die betriebstättenbegründende Baustellenfrist beträgt 12 Monate. Das Quellenbesteuerungsrecht bei Dividenden beträgt 5 % im Schachtelverhältnis und 15 % im Portfoliofall, jenes bei Zinsen 5% (mit Quellensteuerfreiheit im öffentl Bereich und im Bereich von staatlichen Exportförderungskrediten) und jenes bei Lizenzgebühren 5 %. Ö wendet zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Befreiungsmethode an. In Bezug auf die Amtshilfe im Ermittlungsverfahren ist der „kleine“ Informationsaustausch vorgesehen.

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