Am 1. 6. 2001 wurde in Wien der Entwurf eines DBA mit Moldawien paraphiert. Das DBA folgt im Wesentlichen dem OECD-MA. Die betriebstättenbegründende Baustellenfrist beträgt 12 Monate. Das Quellenbesteuerungsrecht bei Dividenden beträgt 5 % im Schachtelverhältnis und 15 % im Portfoliofall, jenes bei Zinsen 5% (mit Quellensteuerfreiheit im öffentl Bereich und im Bereich von staatlichen Exportförderungskrediten) und jenes bei Lizenzgebühren 5 %. Ö wendet zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Befreiungsmethode an. In Bezug auf die Amtshilfe im Ermittlungsverfahren ist der „kleine“ Informationsaustausch vorgesehen.