Bezieht ein US-Professor, dem die österr Staatsbürgerschaft verliehen worden ist und der an einer inländischen Universität eine Stelle als ordentlicher Universitätsprofessor angenommen hat, aus seiner früheren Tätigkeit für eine amerikanische staatliche Universität eine Pension, dann wird das österr Besteuerungsrecht daran weder nach dem DBA-USA aus dem Jahr 1956 noch nach jenem aus dem Jahr 1996 (s Art 19 Abs 1 iVm Art 1 Abs 5 lit b DBA- 1996) eingeschränkt. Eine Änderung hat sich durch das Abkommen nur im Fall der von österr Staatsbürgern bezogenen US-Sozialversicherungspensionen ergeben. (SWI 2001, 223)