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Italienische Sozialversicherungspensionen (EAS 1822 v 2. 4. 2001)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-ItalienÖStZ 2001/631ÖStZ 2001, 302 Heft 12 v. 15.6.2001

Italienische Sozialversicherungspensionen, die von in Österreich ansässigen Personen bezogen werden, unterliegen gem Art 18 DBA-Italien der ausschließlichen Besteuerung in Österreich. Dies gilt auch für Pensionsnachzahlungen.

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