Loukota diskutiert in seiner Abhandlung zwei neue Entwicklungen: Zum Stichwort „Verlustabzugsverordnung Deutschland“ erörtert er die Betriebsstättenverlustverwertung nach dem neuen DBA-Deutschland, gibt die neue § 48-Verordnung, BGBl II 2001/97, wieder, befasst sich mit der Beschränkung auf gewerbliche Betriebsstätten sowie auf die Vermeidung einer Doppelbesteuerung und behandelt die Vorgangsweise bei vor 1998 entstandenen Verlusten. Der zweite Teil des Beitrages setzt sich mit dem AMID-Urteil des EuGH auseinander.