Wie der Autor einleitend festhält, handle es sich bei den UStR 2000 im Wesentlichen um eine Kodifizierung von bisher in zahlreichen Erlässen vertretenen Rechtsansichten des BMF unter Einarbeitung der Judikatur von VwGH und EuGH. Sie beinhalten jedoch für die Praxis wichtige Schwerpunkte, von denen er in Teil 1 Folgende darstellt: Echter nicht umsatzsteuerbarer Zuschuss, Verwendungseigenverbrauch, Vorgründungsgesellschaft, Tourismuswerbung einer Gemeinde und zu § 3 UStG ua Devisengeschäft, Einheitlichkeit der Leistung und Reihengeschäft.