In jüngster Zeit haben sich zur Frage des handelsrechtlichen Mindestansatzes der Herstellungskosten zum Teil kontroversielle Meinungen gebildet. Urzt nimmt zunächst zur Frage der Aktivierungspflicht von Hilfs- und Betriebsstoffen im Rahmen des handelsrechtlichen Mindestansatzes der Herstellungskosten Stellung. In weiterer Folge geht er auf die mit dieser Frage eng verbundene Aktivierungspflicht von unechten Gemeinkosten ein.