Mit Erkenntnis vom 31.01.2001, 95/13/0154, hat sich der VwGH der Auffassung von Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Werilly, KSt-Kommentar, angeschlossen, wonach eine körperschaftsteuerliche Organschaft beendet wird, wenn sich an einer der Gesellschaften eine Dritte als atypisch Stiller beteiligt. Der Artikel skizziert den Sachverhalt und stellt die wesentlichen Entscheidungsgründe dar.
atypisch stille Beteiligung