Die Freiheit des Steuerpflichtigen, bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, überzeugt den Autor nicht. Er kommt in seinem Beitrag, der sich mit der Handelsbilanz und der steuerrechtlichen Gewinnermittlung, der Aufgabe der Rechnungsabgrenzungsposten sowie mit den aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten und der Gewinnrealisierung befasst, zu dem Ergebnis, dass auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG Rechnungsabgrenzungsposten zwingend auszuweisen sind.