Kurze Zeit vor dem Ergehen des Getränkesteuerurteils des EuGH kam es zu gesetzlichen Änderungen in den Landesabgabenordnungen; demnach bestehe kein Rückzahlungsanspruch soweit die Abgabe wirtschaftlich von einem anderen als dem Steuerschuldner getragen worden ist. Der VwGH hat nunmehr im Rahmen von vier Beschwerdeverfahren den Beschluss gefasst, ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH einzuleiten (23. 3. 2001, EU 2001/00/0007-0010). Im Beitrag werden die Vorabentscheidungsfrage und die Schwerpunkte der Begründung des Ersuchens wiedergegeben.