Die Rückwirkung der Bereicherungsverbote in den LAO, welche als Reaktion auf das EuGH -Urteil vom 09.03.2000 durch die Landesgesetzgeber eingeführt wurden, wird aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des VwGH nunmehr vom EuGH auf Gemeinschaftsrechtskonformität geprüft.
Bereicherungsverbot