In ÖStZ 4/2001 trafen Partl/Pircher wichtige Aussagen zur Überwälzung der Getränkesteuer, wobei sie sich auf den Beitrag von Winner in ÖStZ 1/2/2001 beziehen. Ferner zählen sie (Sonder-)Fälle auf, bei denen die Getränkesteuer keinesfalls überwälzt werden kann. Ausgehend von ihrer Argumentation zeigt Winner in seiner Replik inhaltliche Gemeinsamkeiten auf.