Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland Mit vorliegendem Artikel werden insbesondere die Auswirkungen der vomVwGH mit Erkenntnis vom27.05.199998/15/0100, vorgegebenen einkunftsquellenbezogenen Betrachtung anhand einer kasuistischen Gesamtschau analysiert. Themenschwerpunkt sind der für Arbeitszimmer maßgebliche Mittelpunkt der Tätigkeit, die nahezu ausschließlich berufliche Nutzung und Notwendigkeit des Arbeitszimmers wie auch umsatzsteuerrechtliche Rechtsfolgen.