Gem Erlass des BMF vom 12.04.2001 (GZ 02 224 1/3-IV/2/01) ist zur Absicherung der budgetmäßigen Auswirkungen des BBG 2001 (VZ-Regelung gem § 121 Abs 5 EStG) ab sofort bei allen Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen (USO) und Lohnsteuerprüfungen zu prüfen, ob die ESt- und KSt-Vorauszahlung für das Jahr 2001 und die Folgejahre in der richtigen Höhe festgesetzt worden ist. Wurde ein Anpassungsantrag oder eine "Anpassungsberufung" auf Basis einer Planungsrechnung eingebracht, so umfasst die Prüfung auch den Vergleich zwischen der Prognose, die der Planungsrechnung zu Grund gelegt wurde, und den tatsächlichen Verhältnissen im Prüfungszeitpunkt. Bei der Prüfung von Großbetrieben ist die VZ-Prüfung ein zwingender Schwerpunkt, bei allen anderen Betriebskategorien ein möglicher Schwerpunkt.