Einlagen in Körperschaften, die vom Anteilsinhaber in seiner Eigenschaft als Gesellschafter geleistet werden, sind als nicht betrieblich veranlasste Vermögenszugänge steuerneutral. Im Folgenden werden die Einlagen gemäß § 8 Abs 1 KStG 1988 einer eingehenden Betrachtung unterzogen.