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Bildungsfreibetrag bei Rechnungslegung im Konzern, Personalgestellung und im Organkreis

ErlassrundschauÖStZ 2001/521ÖStZ 2001, 263 Heft 11 v. 1.6.2001

EStG: § 4 Abs 4 Z 8

1. Mittelbare Rechnungslegung im Konzern

Formelle Voraussetzung für die Geltendmachung des Bildungsfreibetrages ist gemäß § 4 Abs 4 Z 8 EStG 1988 das Vorliegen einer Rechnung, die dem Arbeitgeber von einer von ihm verschiedenen Aus- und Fortbildungseinrichtung (über Bildungsmaßnahmen an Arbeitnehmern) gelegt wird (Rz 1369 der EStR 2000).

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