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Gemischt genutzter Gegenstand - Zuordnung zum Unternehmensbereich

Die erste Seite aktuellÖStZ 2001/517ÖStZ 2001, 249 Heft 11 v. 1.6.2001

Nach dem EuGH -Urteil vom 08.03.2001, Rs C-415/98 , „Bakcsi“, kann ein Steuerpflichtiger ein Investitionsgut, das er sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke erwirbt, in vollem Umfang in seinem Privatvermögen belassen und dadurch völlig dem Mehrwertsteuersystem entziehen.

Daraus ergibt sich:

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