Die Bewertung von nicht börsenotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften für steuerliche Zwecke erfolgt in Ermangelung von tatsächlichen Verkäufen nach dem Wiener Verfahren 1996. Im Beitrag wird untersucht, inwieweit das Wiener Verfahren 1996 geeignet ist, einen tatsächlichen Unternehmenswert zu finden bzw innerhalb des steuerrechtlichen Bewertungssystems die Wertrelationen zwischen den einzelnen Vermögensarten realitätsgetreu wiederzugeben.