Der OECD-Steuerausschuss hat anlässlich seiner Tagung am 22. 12. 2000 die Ergänzung des Kommentars zu Art 5 OECD-MA hinsichtlich der Anwendung der Betriebsstättenregel des Musterabkommens auf E-Commerce-Aktivitäten genehmigt. Im Beitrag werden die wichtigsten Überlegungen des Steuerausschusses in diesem Zusammenhang dargestellt und die neuen Absätze des Kommentars in einer vorerst informellen deutschen Übersetzung wieder gegeben.