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Neues zur Besteuerung der Ausschüttungen von Agrargemeinschaften an Anteilsberechtigte (Rauscher, SWK 8/2001, S 277)

ArtikelrundschauAbzugssteuern (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) und KommunalsteuerÖStZ 2001/466ÖStZ 2001, 235 Heft 10 v. 15.5.2001

Nach Ansicht des Autors sind Ausschüttungen von Agrargemeinschaften an Anteilsberechtigte Substanzgenussrechte und unterliegen dem Kapitalertragsteuerabzug durch die Agrargemeinschaft. Sie sind bei natürlichen Personen endbesteuert; steuerliche Überbelastungen werden im Wege eines Anrechnungs-/Erstattungsverfahrens beseitigt. Eine höhere Steuerbelastung der Anteilsberechtigten im Vergleich zur (Pflicht-)Veranlagung solcher Ausschüttungen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

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