Das BMF interpretiert den Bedeckungswert von Investmentfondsanteilen im Rahmen von § 14 Abs 5 EStG („Erstausgabepreis“) als historisch ersten Ausgabekurs bei der Gründung eines Investmentfonds. Diese Auffassung vermag die Autorin nicht zu überzeugen: Der Bedeckungswert richte sich ihres Erachtens bei Investmentfondsanteilen nach dem jeweiligen Ausgabekurs, den ein Investor entrichtet.
§ 14 EStG