1. Problemstellung
Die Internationalisierung der Rechnungslegung scheint nicht mehr aufhaltbar zu sein. Dies beweist ua das im Jahre 1999 beschlossene Konzernabschlussgesetz, das auf Druck der Wirtschaft zustande kam und erstmals Konzernabschlüsse nach internationalen Maßstäben befreiend anerkennt1). Die internationale Rechnungslegung wird dabei va durch die Standards des FASB und des IASC geprägt. Obwohl der Konzernabschluss lediglich der Informationsfunktion dient, kann wohl in Zukunft nicht ausgeschlossen werden, dass internationale Regeln zunehmend auf die zugrunde liegenden Einzelabschlüsse übergreifen könnten. Ein Einzelabschluss dient va der Information, der Ausschüttungsbemessung und auf Grund der Maßgeblichkeit des§ 5 Abs 1 EStGauch der Steuerermittlung. Deshalb gibt es Überlegungen, ob bzw inwieweit ein internationaler Jahresabschluss die Grundlage für die Steuerermittlung bilden sollte. In der BRD und in Österreich werden verschiedene Lösungsansätze für IAS-Abschlüsse angeboten. Die Vorschläge reichen dabei von der Beibehaltung des herrschenden Maßgeblichkeitsprinzips (diesmal auf Grund eines IAS-Abschlusses) bis zur Erstellung einer unabhängigen Steuerbilanz2). Die Verfasser präferieren einen eigenständigen Ansatz steuerlicher Bemessungsgrundlagen, die jedoch aus systematischen sowie ökonomischen (praktischen) Überlegungen und aus Gründen der Nachvollziehbarkeit aus einem internationalen Abschluss abgeleitet werden können. Dies kann in Form einer Mehr-/Wenigerrechnung durchgeführt werden3). Die klassischen Regeln der Maßgeblichkeit und ihrer Umkehrung können zufolge der Internationalisierung von Rechnungslegungsgrundsätzen nicht aufrecht erhalten werden4). Die duale Situation Ausschüttungspolitik und Steuerpolitik bedarf dringend einer jeweils zweckorientierten Ausrichtung5).