vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mengenmäßige Einkaufsprovision gesondert absetzbar

ErlassrundschauÖStZ 2000/492ÖStZ 2000, 238 Heft 9 v. 1.5.2000

EStG 1988: § 17

Bei Inanspruchnahme der Pauschalierung nach § 17 Abs 1 EStG dürfen neben dem Betriebsausgabenpauschale ua „… Ausgaben für den Eingang an Waren, Rohstoffen, Halberzeugnissen, Hilfstoffen und Zutaten, die nach ihrer Art und ihrem betrieblichen Zweck in ein Wareneingangsbuch (§ 128 BAO) einzutragen sind oder einzutragen wären …“ gesondert abgezogen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte